Auffrischung Expertenstandards kompakt

Die Expertenstandards haben die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären Pflege zum Ziel. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales werden die Standards in einem definierten Verfahren entwickelt und implementiert: Nach Erarbeitung eines Entwurfs auf der Basis einer systematischen Sichtung und Bewertung vorliegender Publikationen wird dieser auf einer Konsensuskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert.

Diese Nationalen Expertenstandards müssen in Qualitätssicherungsprogrammen pflegender Dienste und Einrichtungen berücksichtigt werden. Sie dienten in der Vergangenheit als Basis bei der Erstellung von Qualitätsindikatoren in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung bis hin zur Verwendung als Expertise bei der Arbeit der Sozialgerichte.

Mit den Expertenstandards wird den Pflegenden zu pflegerisch hochrelevanten Themen in kompakter Weise der aktuelle Stand der Pflegewissenschaft zugänglich gemacht. Um dem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Pflege gerecht zu werden, muss dieses Wissen in die hausinternen Pflegekonzepte und Standards integriert werden.

Die Struktur-, Prozess- und Ergebnisziele helfen bei der individuellen Bearbeitung des Standards und Anpassung auf die Bedürfnisse und Besonderheiten der einzelnen Pflegeeinrichtung.

Aus den vorhandenen Informationen muss ein Standard erarbeitet werden, der den Mitarbeitern eine konkrete Handlungsanweisung bietet.

Die Schulung vertieft das Verständnis für die Anforderung an examinierte Mitarbeiter im Hinblick auf ihren Beratungsauftrag im Umgang mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie die schriftliche Darstellung der Umsetzung der Nationalen Expertenstandards in der Pflegedokumentation.

Folgende Standards werden geschult:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Schmerzmanagement (akute und chronische Schmerzen)
  • Sturzprophylaxe
  • Kontinenzförderung
  • Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
  • Ernährungsmanagement

In der aktuellen MDK Prüfanleitung wird die Implementierung der Expertenstandards explizit gefordert und an zwei per Zufall ausgewählten Standards überprüft.

Methoden: 

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit. Falls am Beispiel von Dokumentationen von Kunden der Pflegeeinrichtung gearbeitet werden soll, muss das Einverständnis der Kunden, ggf. der gesetzlichen Betreuer im Vorfeld eingeholt werden.

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