Auf dieser Seite finden Sie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Kurse, sowie meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Audits. Sie bilden die Grundlage aller mit mir abgeschlossenen Verträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Kurse
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Kurse gelten für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen durch Jutta Althoff (Qualität entwickeln) (im folgenden Veranstalter).
2. Leistungsumfang
Der Veranstalter führt Schulungen gemäß der Beschreibungen im Kursprogramm durch. Inhaltliche Abweichungen bleiben im geringen Umfang vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Schulung erhalten bleibt. Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, die Seminarinhalte im zumutbaren Umfang, insbesondere zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen und geänderte fachliche Anforderungen, zu modifizieren.
3. Anmeldung zu Schulungen
3.1 Anmeldungen für Schulungen können schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online vorgenommen werden. Die Anmeldung wird dem Kunden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung ist die Buchung verbindlich.
3.2 Mit der Anmeldebestätigung wird dem Kunden der Veranstaltungsort bekannt gegeben. Bei späterer Änderung des Veranstaltungsorts wird der Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich, spätestens am Tag vor Beginn der Schulung, darüber informiert.
3.3 Inhalt, Dauer und Kosten der jeweiligen Schulungsveranstaltung ergeben sich aus der einschlägigen Kursbeschreibung auf der Internetwebsite oder des gültigen Schulungskatalogs des Veranstalters. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Kursen Grundvoraussetzungen bei den Schulungsteilnehmern vorliegen müssen. Diese notwendigen Grundvoraussetzungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
3.4 Falls der Kunde am Tagungsort übernachten möchte, obliegt die Hotelreservierung und -buchung ausschließlich ihm. Buchungs- und Übernachtungskosten hat der Kunde selbst zu tragen.
4. Preise
4.1 Nach Anmeldebestätigung erhält der Kunde eine Rechnung über die zu zahlende Kursgebühr. Es gelten die in den Kursprogrammen genannten Teilnahmepreise zuzüglich geltender Mehrwertsteuer, soweit es sich um Nettopreisangaben handelt. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
4.2 Die Preise beinhalten die Schulungsleistungen, Schulungsunterlagen und Pausengetränke, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten nach Teilnahme eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
4.3 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Kunde selber zu tragen.
4.4 Eine Nichtteilnahme oder nur zeitweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Kursgebühren für die Schulungen werden mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.
5.2 Die Begleichung des Rechnungsbetrags vor Schulungsbeginn ist Bedingung für die Teilnahme an der Schulung.
5.3 Bei nicht rechtzeitiger Begleichung der Kursgebühren kann der angemeldete Schulungsteilnehmer von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen werden. Im Fall des Ausschlusses stehen dem Kunden oder Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche oder anderweitige Ansprüche gegen den Veranstalter zu. Der Kunde bleibt zur Zahlung der Schulungsgebühr verpflichtet.
5.4 Der Kunde ist zu Aufrechnungen gegenüber dem Veranstalter nur berechtigt, soweit seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Schulung möglich ist. Er hat das Hausrecht des Veranstalters zu beachten und hat dessen Anweisungen Folge zu leisten.
6.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für Schulungen Ersatzdozenten einzusetzen, die Schulungsinhalte im angemessenen Rahmen zu modifizieren, sowie – mit rechtzeitiger Vorankündigung – zumutbare Termin- und Ortsveränderungen vorzunehmen. Ein Dozentenwechsel, eine Inhaltsmodifikation oder eine Termin- oder Ortsverschiebung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zur Kündigung des Vertrags, es sei denn, die Änderungen sind für den Kunden oder Teilnehmer unzumutbar.
6.3 Kann ein Schulungsteilnehmer aufgrund einer Schulungsverschiebung an einer Schulung nicht teilnehmen, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf eine Schulung des Veranstalters mit derselben Kursbezeichnung zu einem neuen, verfügbaren Termin.
6.4 Wird eine Schulung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten, sowie für benötigte, nicht vom Veranstalter gestellte Hilfsmittel und eine angemessene Verpflegung der Schulungsteilnehmer und Dozenten, entsprechend der Vereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden.
7. Leistungsstörungen
7.1 Bei Ausfall einer Schulung aufgrund höherer Gewalt, Verhinderung eines Dozenten oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung durch einen Ersatzdozenten. Die ausgefallene Schulung wird in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ziffer 6.3 gilt entsprechend. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden oder Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Ausfall von Schulungen entstehen, können nicht verlangt werden.
7.2 Der Veranstalter bereitet die technische Ausstattung der Seminare mit Hard- und Software so gut wie möglich vor. Dennoch auftretende technische Störungen während der Seminardurchführung berechtigen den Kunden weder zur Minderung der Schulungsgebühr noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Störungen sind für den Kunden unzumutbar.
7.3 Nimmt ein Schulungsteilnehmer an einer Schulung oder einzelnen Schulungstagen nicht teil, ohne dass der Kunde zuvor den Vertrag storniert oder das Seminar umgebucht hat, so wird die volle Kursgebühr fällig. Dies gilt auch im Fall der krankheitsbedingten Verhinderung des Teilnehmers.
7.4 Weist der Kunde durch Vorlage eines ärztlichen Attests nach, dass der Teilnehmer infolge einer Erkrankung an der Teilnahme gehindert war, so bemüht sich der Veranstalter darum, dem Kunden einen Ersatz für die versäumte Schulung anzubieten. Es besteht jedoch seitens des Kunden kein Anspruch auf Ersatzleistung.
8. Urheberrecht
8.1 Der Kunde und der Teilnehmer sind nicht berechtigt, Schulungsunterlagen oder Teile hieraus ohne Genehmigung des Veranstalters zu vervielfältigen, nachzudrucken, zu übersetzen, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen.
8.2 Der Kunde und der Teilnehmer sind verpflichtet, den Urheberrechtsschutz der in Seminaren verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
9. Haftung des Veranstalters
9.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit, soweit sie vorhersehbar waren und vertragstypisch sind, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden.
9.2 Schadensersatzansprüche, die nicht aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit des Kunden oder durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Schädigung durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen entstanden sind, sind begrenzt auf die Höhe der Kursgebühr.
9.3 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl der in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände entstehen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
9.4 Der Veranstalter haftet dem Kunden, der Schulungsraum angemietet hat, nicht für ausgefallene Schulungszeiten. Ein Ersatz von Mietausfällen durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
9.5 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die dem Kunden durch die Benutzung von überlassener Software entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden durch Computerviren oder andere Schadprogramme ist ausgeschlossen, es sei denn, diese wurde vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10. Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter
10.1 Der Veranstalter hat das Recht, bis 5 Kalendertage vor Beginn der Schulung die Veranstaltung abzusagen, wenn wegen der geringen Teilnehmerzahl eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist, wenn ein oder mehrere Dozenten an der Teilnahme am Seminar verhindert sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht oder das Seminar aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Absage erfolgt so schnell wie möglich und kann schriftlich, per Telefax, oder per E-Mail erfolgen.
10.2 Der Veranstalter wird vor der Ausübung des Absagerechts versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist. Ziffer 6.3 gilt entsprechend.
11. Stornierung durch den Kunden
11.1 Der Kunde hat das Recht, bis zum Beginn der ersten Seminarveranstaltung den Schulungsvertrag ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
11.2 Die Stornierung durch den Kunden kann schriftlich, per Telefax per E-Mail oder Online gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist der Zugang der Erklärung des Kunden beim Veranstalter.
11.3 Erfolgt die Stornierung mindestens 21 Kalendertage vor Seminarbeginn (Tag der ersten Schulungsveranstaltung), so wird keine Kursgebühr fällig. Erfolgt die Stornierung mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so werden 50% der Kursgebühr fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn, so werden 80% der Kursgebühr fällig.
11.4 Bereits gezahlte Kursgebühren werden dem Kunden entsprechend ganz oder teilweise erstattet.
12. Umbuchung durch den Kunden
12.1 Der Kunde hat das Recht, das gebuchte Seminar einmal vor Schulungsbeginn bis 14 Tage vor Seminarbeginn auf einen neuen Termin derselben Kursbezeichnung umzubuchen, falls ein entsprechendes Angebot besteht und Plätze frei sind. Die Zahlungsbedingungen, insbesondere die Fälligkeit der Kursgebühr, werden durch diese Umbuchung nicht berührt.
12.2 Erfolgt die Umbuchung mindestens 21 Kalendertage vor Seminarbeginn, so ist sie kostenfrei. Erfolgt die Umbuchung weniger als 21 Kalendertage vor Seminarbeginn, wird zusätzlich zur Seminargebühr eine Umbuchungsgebühr von 20% der Seminargebühr fällig.
12.3 Eine Umbuchung weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn ist nicht mehr möglich.
12.4 Die Umbuchung durch den Kunden kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Umbuchung ist der Zugang der Erklärung des Kunden beim Veranstalter.
12.5 Durch die Umbuchung auf andere Kurse können für den Kunden Fremdkosten entstehen (Anfahrt, Hotel, Tagespauschale für das Hotel). Diese hat der Kunde selbst zu tragen. Eine Erstattung der Kosten durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1 Mit der Anmeldung werden personenbezogene Daten des Kunden erfasst. Der Veranstalter speichert und verwendet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Anmeldung und Durchführung des Schulungsvertrags. Darüber hinaus verwendet der Veranstalter diese Daten für Newsletter per Email bzw. Briefpost. Mit der Anmeldung stimmen der Kunde der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Veranstalter zu.
13.2 Der Veranstalter gibt in keinem Fall personenbezogene Daten an Dritte weiter. Eine Weitergabe von Daten an Dienstleistungspartner, die für den Veranstalter zur Erfüllung des Vertrags tätig werden, erfolgt nur dann, wenn dies zur Abwicklung des Vertrags zwingend erforderlich ist. Der Umfang der übermittelten Daten beschränkt sich dann auf das notwendige Minimum.
13.3 Der Zusendung von Werbung kann der Kunde mit Wirkung für die Zukunft nach § 28 Absatz 4 BDSG widersprechen.
14. Rechtswahl
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
14.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit und werden nicht Bestandteil des Schulungsvertrags.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Königswinter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungen und Audits
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungsleistungen, Audits oder sonstige Dienstleistungsverträge. Sie sind Bestandteil der Verträge zwischen der „Jutta Althoff – Qualität entwickeln“ (im folgenden Dienstleister) und dem jeweiligen Auftraggeber.
2. Auftragsgegenstand
2.1 Gegenstand der Leistung ist die vereinbarte Beratungstätigkeit als Dienstleistung höherer Art durch den Dienstleister. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Werken wird vom Dienstleister nicht geschuldet.
2.2 Bei Qualitätsprüfungen, insbesondere bei Audits, handelt es sich um eine Stichprobenauswertung. Ein etwaiger vom Dienstleister erstellter Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und das Ergebnis der Beratung wieder.
2.3 Aufträge gelten dann als erteilt und für beide Seiten verbindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden sind. Grundlage der Leistung ist dann das beschriebene Angebot und/oder der Projektplan.
2.4 Der Dienstleister entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. Der Dienstleister kann zur Durchführung des Auftrags nach Abstimmung mit dem Auftraggeber weitere Mitarbeiter oder Dritte einbeziehen.
2.5 Die Leistungen des Dienstleisters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister bei seiner Arbeit zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Dokumenten und Datenmaterial, entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Auftrags verantwortlich und sachverständig leiten. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse in der Vertragsabwicklung, um gegebenenfalls vertragsfördernd tätig werden zu können.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung erfolgt entsprechend der Vereinbarung laut Angebot.
4.2 Der Dienstleister hat zudem Anspruch auf Erstattung der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, und der erforderlichen Auslagen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.
5.2 Der Dienstleister ist berechtigt, angemessene Teil- und Vorauszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
5.3 Der Auftraggeber ist zu Aufrechnungen gegenüber dem Dienstleister nur berechtigt, soweit seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.4 Der Auftraggeber ist zu Aufrechnungen gegenüber dem Dienstleister nur berechtigt, soweit seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Mängelbeseitigung
6.1 Der Dienstleister ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenfreier Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Dienstleister zu vertreten sind und innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der beanstandeten Leistung gegenüber dem Dienstleiter angezeigt werden.
6.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung und Beseitigung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung der Vergütung oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse ist – das Recht der Rückabwicklung des Vertrags. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, gelten die Bestimmungen zu Ziffer 7.
7. Haftung und Schadensersatz
7.1 Eine Haftung des Dienstleisters für nicht erkannte Qualitätsmängel ist ausgeschlossen, es sei denn dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Der Dienstleister haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen.
7.3 Eine etwaige Haftung des Dienstleisters für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 20.000,00 EUR. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden durch den Dienstleister ist ausgeschlossen.
7.4 Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht ist, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben. Ferner ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht innerhalb von drei Jahre nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht wurde.
7.5 Diese Regelungen gelten auch gegenüber Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
8.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.
8.3 Im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber, bleibt dieser zur Zahlung der vollen Vergütung gegenüber dem Dienstleister verpflichtet. Der Dienstleister muss sich dabei ersparte Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
9. Verschwiegenheitspflicht
9.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers oder das Vorliegen zwingender gesetzlicher Vorschriften darf er Informationen weder an Dritte weitergeben, noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.
9.2 Der Dienstleister ist verpflichtet, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Verschwiegenheitspflicht zu verpflichten.
10. Urheberrechte
10.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Dienstleister gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters publiziert werden.
10.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Dienstleister. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Dienstleister Urheber und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte am Werk.
10.3 Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen wie vorstehend eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
11. Rechtswahl
11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden nicht Bestandteil des Beratungsvertrags.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Königswinter.