Registrierung beruflich Pflegender

Die Registrierung beruflich Pflegender macht allen beruflich Pflegenden, d. h. der/dem

das Angebot, sich freiwillig bei einer unabhängigen Registrierungsstelle zentral erfassen zu lassen (unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit!).

Damit gibt es in Deutschland zum ersten Mal die Möglichkeit, ähnlich wie schon in anderen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien, zuverlässige Daten über die Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen, deren Einsatzorte und Qualifikationen zu erheben.

Für die beruflich Pflegenden selbst, aber auch die Arbeitgeber gilt die Registrierung als Qualitätsprädikat, da nur diejenigen sich als „registrierte beruflich Pflegende (RbP)“ ausweisen dürfen, die entsprechende Qualifizierungsnachweise erbringen.

Durch dieses Projekt soll gegenüber der Gesellschaft und dem Gesetzgeber die Notwendigkeit und der Nutzen einer Registrierung von beruflich Pflegenden deutlich gemacht werden.

Dazu ist es notwendig, dass sich heute möglichst viele Berufsangehörige freiwillig registrieren lassen. Man hofft, damit den Gesetzgeber in naher Zukunft von einer verpflichtenden Registrierung zu überzeugen.

Mit Ihrer Registrierung unterstützen Sie die Verbände des Deutschen Pflegerates im Interesse der gemeinsamen Forderungen zur künftigen pflegerischen Versorgung, beim Aufbau von Einrichtungen der Selbstverwaltung in allen Bundesländern.

Die Registrierung von Fachkräften in der Pflege erfüllt ein wesentliches Modul der Selbstverwaltung von Pflege, vergleichbar zu den USA, Großbritannien, Frankreich, Skandinavien, Polen und Ungarn. Hiermit wird die Qualitätssicherung und Verpflichtung der einzelnen Pflegeperson und damit die Sicherheit in der Versorgung für die Bevölkerung gesteigert.

Neben der qualitativen Wirkung bietet die Registrierung wichtige statistische Daten über Anzahl und Fluktuation von Pflegefachkräften in Deutschland und Europa. Für die Träger von Einrichtungen ist die Registrierung ein Beleg über die Qualität der pflegerischen Mitarbeiter im Rahmen der Qualitätsberichtserstattung, der künftig jährlich vorgelegt werden muss.

Seit dem 01.01.2006 wird die Registrierung zentral durch den Deutschen Pflegerat wahrgenommen. Alle Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier: www.regbp.de.

Die gesetzlichen Anforderungen zur Qualitätssicherung und zum Beleg qualitätssichernder Aktivitäten der Fachberufe im Gesundheitswesen erfordern die Registrierung und Zertifizierung.

Im Anschluss an die Registrierung müssen im Zeitraum von 2 Jahren mindestens 40 Punkte im Rahmen der Fortbildung, Weiterbildung und des Studiums geleistet werden, um die weitere Zertifizierung zu erhalten.

Jutta Althoff – Qualität entwickeln
Telefon 030/520048506, E-Mail post@jutta-althoff.de